Flucht- und Rettungspläne

FURFlucht- und Rettungspläne sollen es den Nutzern baulicher Anlagen ermöglichen, schnell Informationen zum Verlassen von Gebäuden bzw. zum Ergreifen von Sofortmaßnahmen zur Brandbekämpfung oder der Hilfeleistung für andere Personen zu erfassen. Die Notwendigkeit ergibt sich aus einigen Sonderbauverordnungen bzw. aus dem Arbeitsrecht. Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne als Bestandteil des organisatorischen betrieblichen Brandschutzes gemäß ArbStättV §4 (4) bzw. ASR A2.3 unter Beachtung der inhaltlichen Vorgaben der DIN ISO 23601 (DIN 4844-2; DIN SPEC 4844-4), der ASR A1.3 und der BGV A8 / GUV-V A8 für Ihre Gebäude.