Wartung und Funktionsprüfung

TUEVzertifizierte Sachkunde für wiederkehrende Prüfung von RWA (TÜV Süd)

Als ruhende Sicherheitseinrichtung ist die Funktionsfähigkeit einer NRA/RWA-Anlage oder einer Öffnung zur Rauchableitung (Treppenhaus-Entrauchung) nur im Brandfall notwendig, das heißt aber oft auch, dass eine Funktionsunfähigkeit erst in diesem Moment festgestellt werden kann. Der Betreiber ist nach BGR §39, der BetrSichVO §12, ArbStättV §4, den LBO, den unten genannten technischen Regeln und den Herstellervorgaben verpflichtet, diese Anlagen des baulichen Brandschutzes in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich überprüfen zu lassen.
Aktuell finden sich am Markt folgende Systeme:
pneumatische Anlagen
elektrische Anlagen
pyrotechnische Anlagen
Darüberhinaus existieren Hybride Systeme. Da der Wartungsumfang für die verschiedenen Systeme sehr unterschiedlich sein kann, erhalten Sie von uns ein objektspezifisches Angebot für Ihre Anlagen. Darüber hinaus erstellen wir bei Bedarf Gruppenauslösepläne.
Profitieren Sie von mehr als 16 Jahren Erfahrung mit NRA/RWA. Die Montage, Instandhaltung und Prüfung dieser Anlagen läuft bei uns nicht „nebenher“, sondern ist Kerngebiet unserer Arbeit.
Kombi_2