Wartung und Funktionsprüfung

TUEVzertifizierte Sachkunde für wiederkehrende Prüfung von RWA (TÜV Süd)

Als ruhende Sicherheitseinrichtung ist die Funktionsfähigkeit einer NRA/RWA-Anlage oder einer Öffnung zur Rauchableitung (Treppenhaus-Entrauchung) nur im Brandfall notwendig, das heißt aber oft auch, dass eine Funktionsunfähigkeit erst in diesem Moment festgestellt werden kann. Der Betreiber ist nach BGR §39, der BetrSichVO §12, ArbStättV §4, den LBO, den unten genannten technischen Regeln und den Herstellervorgaben verpflichtet, diese Anlagen des baulichen Brandschutzes in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich überprüfen zu lassen.
Am Markt haben sich folgende Systeme etabliert:
- pneumatische Anlagen
- elektrische Anlagen
- pyrotechnische Anlagen
Darüberhinaus existieren zahlreiche Hybrid-Anlagen. Der Wartungsumfang ist für die verschiedenen Systeme sehr unterschiedlich. Wir machen Ihre Anlagen fit für Sachverständigenabnahmen nach Technischen Prüfverordnungen der Länder. Bei Bedarf erstellen wir Gruppenauslösepläne Ihrer Anlagen. Die Prüfung wird im Anlagenprüfbuch und an den Auslösestationen dokumentiert. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten.
Profitieren Sie von mehr als 16 Jahren Erfahrung mit NRA/RWA. Die Montage, Instandhaltung und Prüfung dieser Anlagen läuft bei uns nicht “nebenher”, sondern ist Kerngebiet unserer Arbeit.
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